Ordnung-Einigkeit-Frohsinn


Offizielle Termine Königspaar und Throngefolge

Generalversammlung

König & Ehrenherren

Vorstandsversammlungen

König

Sitzung Vorstand & Offfiziere

König & Ehrenherren

Schützenfestnachfeier

Gesamte Throngemeinschaft

Volkstrauertag

König & Ehrenherren

Weihnachtsfeier

Gesamte Throngemeinschaft

Maigang

Gesamte Throngemeinschaft

Weinprobe

Gesamte Throngemeinschaft

Biwak an der Vogelstange

Gesamte Throngemeinschaft

Kutsche schmücken

Gesamte Throngemeinschaft

Schützenfest

Gesamte Throngemeinschaft

Kosten Königspaar und Throngefolge

Thronessen Montags ( im Zelt )

( Gesamte Throngemeinschaft Familienangehörige Präsident m. Ehefrau, Oberst m. Ehefrau, kath. u. ev. Pastor )  

Thronessen Sonntags ( Lokal kann vom Königspaar / Throngefolge ausgewählt werden )

 ( Gesamte Throngemeinschaft Familienangehörige Präsident m. Ehefrau, Oberst m. Ehefrau, kath. u. ev. Pastor )

Weinprobe

Das Königspaar / Throngefolge übernimmt anteilig ( 1/ 3 ) die Kosten für den Wein. Alle weiteren Kosten übernimmt der Verein.

„Vogelstange saubermachen„

Königspaar / Throngefolge sorgt für die Kurzgetränke. Alle weiteren Kosten übernimmt der Verein.  

Plakette f.d. Königskette

Preis ist abhängig von Form, Größe und Aufwand

Diverse Kosten

Evtl. Foto / Film

Kleider, Anzüge u. Blumensträuße f. Königin u. Ehrendamen

Feier und Dekomaterial ( Kranz, Röschen usw. ) beim „ Kutsche schmücken“

Das Königspaar / Throngefolge zahlt an den Schützenfesttagen die Kosten für die Bewirtung geladener Gäste.   

Einnahmen der geladenen Gäste verbleiben beim Königspaar /Throngefolge. Als Königsgeld werden pro Abend 1.000,-- € vom Verein an den König gezahlt. Die Umlage von Vorstand und Offizieren wird gesondert gezahlt.

Die Kosten f.d. Kutschen übernimmt der Verein (ausg. Deko )

Die Kosten f. Schützenfestnachfeier, Weihnachtsfeier und Maigang werden vom Verein übernommen.

Diese Aufstellung soll einen Überblick über die finanziellen Verpflichtungen des Königs bzw. Throngefolges im Festjahr geben. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir hoffen allen Königsaspiranten die Entscheidung hiermit zu erleichtern und deutlich gemacht zu haben, dass es jedem Schützen möglich ist einmal König in Klein Reken zu werden.

Der Vorstand

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Voraussetzungen für den Schützenkönig

Der König muß mindestens 21 Jahre alt sein. Es kann nur derjenige König werden, der mindestens drei Jahre Mitglied des Vereins ist und in Klein Reken, Specking, Wessendorf und Bahnhof Reken wohnhaft ist, Königsanwärter die außerhalb dieser Bezirke wohnen, können nach Genehmigung durch den Vorstand am Königsschiessen teilnehmen. Ein Schützenkönig darf frühestens nach zehn Jahren wieder den Vogel abschießen. Eine Ablehnung der Königswürde ist grundsätzlich nicht möglich. Kann oder darf die Königswürde im Ausnahmefall nicht angenommen werden, so liegt die Entscheidung in letzter Instanz beim Vorstand. In diesem Fall hat der betreffende Schützenbruder innerhalb einer Woche 300,-- € an die Vereinskasse zu zahlen.  

Voraussetzungen für die Schützenkönigin

Jeder Schützenkönig ist in der Wahl der Königin und des Hofstaates unbeschränkt. Die Königin muß mindestens 18 Jahre alt sein und innerhalb der oben genannten Orte wohnen. Das Königspaar bestimmt die Mitglieder des Hofstaates. Die Königin kann innerhalb von 10 Jahren das Ehrenamt nicht wieder annehmen.